ENERGIESPAREN MIT SONNENSCHUTZ "INFO"
ENERGIE SPAREN MIT SONNENSCHUTZ
Nicht erst seit Kopenhagen ist das Thema Energiesparen und Klimawandel in aller Munde. In den Mitgliedsländern der EU werden 40% des Gesamtenergiekonsums für die Klimatisierung (Heizen, Kühlen) sowie die Beleuchtung von Gebäuden verbraucht. War es seit 1970 vor allem die Verbesserung der Dämmung der Gebäude, die gefördert und unterstützt wurde, um die Heizaufwendungen zu reduzieren, besteht die große Herausforderung für die Zukunft in der Nachhaltigkeit der Kühlung.
Sonnenschutz wird europaweit im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie immer mehr als wirksame Technik zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden anerkannt und daher in der Planung berücksichtigt.
Sowohl im Sommer als auch im Winter verbessern intelligente Produkte wie Jalousien, Rollladen oder textile Beschattungen nachhaltig die Gesamtenergiebilanz.
Die Umsetzung dieser Gebäuderichtlinie und v.a. die Gewichtung der einzelnen Maßnahmen bleibt jedoch den einzelnen Ländern überlassen und variiert daher stark. In Dänemark wurde beispielsweise im Energieausweis eine Maximaltemperatur von 26° C für Innenräumen festgeschrieben, in Österreich wird in der Arbeitsstättenrichtlinie, aber auch in der ÖNorm B8110-3 eine Maximaltemperatur von 27° C angeführt. Adäquater Sonnenschutz hilft dabei, die Zeiten der Überschreitung dieser Werte zu reduzieren und auf diese Weise die Energiebilanz des Gebäudes zu verbessern. (siehe Grafik rechts - Entwicklungen der Raumtemperatur in Zusammenhang mit textilem Sonnenschutz, Fallstudie Fa. Helioscreen, Sonnenenergetische Simulation). Dabei sind die enormen Energieeinsparungen, die mit textilen Außenbeschattungen im Bereich der Beleuchtung erzielt werden können, noch nicht berücksichtigt.
In Österreich erfordert die ÖNorm B8110-3 die Bestätigung der Vermeidung sommerlicher Überwärmung für Wohnbauten. Mit der OIB-Richtlinie 6 wurde diese Forderung gesetzlich für Wohn- und Nichtwohnbauten verankert. Beim Nachweis der sommerlichen Überwärmung (ÖNORM B 8110-3) und des maximal zulässigen außeninduzierten Kühlbedarfs (1 kWh/m3a beim Neubau und 2kWh/m3a bei umfassender Sanierung) lassen sich die vorgeschriebenen Werte ausschließlich durch Beschattung erreichen. Bei Fassaden, deren Glasanteil 60 % übersteigt, können ausschließlich außen liegende Systeme diese Vorgabe erfüllen.